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   BVerfG, 18.06.1973 - 2 BvQ 1/73   

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https://dejure.org/1973,596
BVerfG, 18.06.1973 - 2 BvQ 1/73 (https://dejure.org/1973,596)
BVerfG, Entscheidung vom 18.06.1973 - 2 BvQ 1/73 (https://dejure.org/1973,596)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juni 1973 - 2 BvQ 1/73 (https://dejure.org/1973,596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Grundvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 257
  • NJW 1973, 1272
  • DVBl 1973, 532
  • DÖV 1973, 603
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1973 - 2 BvQ 1/73
    Die nach den in ständiger Rechtsprechung beider Senate (zuletzt BVerfGE 34, 211 [215]) entwickelten Grundsätzen erforderliche Abwägung der Nachteile, die mit dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung verbunden sind, falls die Entscheidung in der Hauptsache die Verfassungsmäßigkeit des Vertrags ergeben sollte, und der Nachteile, die mit der Ablehnung einer einstweiligen Anordnung verbunden sind, falls die Entscheidung in der Hauptsache die Verfassungswidrigkeit des Vertrags oder seine Verfassungsmäßigkeit nur in einer bestimmten verfassungskonformen Auslegung ergeben sollte, führt hier zu folgendem Ergebnis:.
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Ergibt sich ausnahmsweise einmal, wie in diesem Fall, eine Lage, in der das Inkrafttreten eines Vertrags vor Abschluß des verfassungsgerichtlichen Verfahrens nach Auffassung der Exekutive unabweisbar geboten erscheint, so haben die dafür verantwortlichen Verfassungsorgane für die sich daraus möglicherweise ergebenden Folgen einzustehen (vgl. Urteil vorn 18. Juni 1973, S. 6 f. - 2 BvQ 1/73 - = BVerfGE 35, 257 [261 f.]).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Zwar können sich aus dem Grundsatz, daß Verfassungsorgane bei Inanspruchnahme ihrer verfassungsmäßigen Kompetenzen auf die Interessen anderer Verfassungsorgane Rücksicht zu nehmen haben (vgl. BVerfGE 35, 257 [261 f.]; 45, 1 [39]), Rechte und Pflichten im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG, vor allem Prüfungs-, Unterrichtungs- und Konsultationspflichten ergeben, mit deren Hilfe die anderen Verfassungsorgane in den Stand gesetzt werden sollen, ihre Kompetenzen sachgerecht wahrzunehmen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2009 - 10 A 10805/08

    Klage gegen Ernennung des OLG-Präsidenten abgewiesen

    Das Bundesverfassungsgericht hatte nur entschieden, dass die Exekutive ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht durch den faktischen Vollzug des angegriffenen Hoheitsaktes überspielen dürfe (vgl. z.B. BVerfG, Urteil vom 18. Juni 1973, BVerfGE 35, 257).
  • BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvQ 30/15

    Kein Rechtsschutzinteresse bei bloßer Wiederholung eines Antrags auf Erlass einer

    Ist ein Antrag bereits zuvor abgelehnt worden, so kann er in zulässiger Weise nur dann erneut gestellt werden, wenn eine Änderung in den tatsächlichen Umständen eingetreten ist (vgl. BVerfGE 35, 257 ; 91, 83 ) und der wiederholte Antrag auf neue Gründe gestützt wird (vgl. BVerfGE 4, 110 ).
  • StGH Baden-Württemberg, 21.10.2002 - GR 11/02

    SPD-Fraktion und Abgeordnete im Landtag ./. Abgeordnete im Landtag

    Auch im Verhältnis von Organteilen eines Untersuchungsausschusses zueinander gilt das allgemeine Prinzip (der Verfassungsorgantreue (vgI. BVerfGE 35, 257 ; 94, 166 ).
  • VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 200/03

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform

    Ein abgelehnter Antrag kann nur wiederholt werden, wenn sich die Sach- oder Rechtslage objektiv geändert hat (BVerfGE 91, 83, 91; 35, 257, 260).
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